Fragen und Antworten
1Wie schnell kann ich eine Pflege-Betreuungsperson bekommen?
In der Zeit von 7-14 Tage, eventuell auch schneller.
2 Wie gut sind die Deutschkenntnisse der Pflegekräfte?
Die Pflegepersonen können sich mit der zu betreuenden Person (small/medium/large) verständigen.
3Wie lange bleibt die Betreuerin?
Wie vereinbart 2 - 4 Wochen (oder länger) im Wechsel mit einer anderen Betreuungsperson.
4Wie sind die Pflegekräfte versichert?
Alle Pflegekräfte sind im EU/EWR Herkunftsland selbstständig und sind verpflichtet ihre Sozialabgaben zu leisten. Sie sind krankenversichert und besitzen eine Versicherungs- Karte die im Ausland Gültigkeit hat. In Österreich sind sie bei SVA der gewerblichen Wirtschaft versichert.
5Ist die ganze Pflegevermittlung bedenkenlos?
Seit dem Beitritt der osteuropäischen Länder zur EU in Verbindung mit dem neuen Freizügigkeitsgesetz dürfen osteuropäische Staatsangehörige ohne Visum nach Österreich einreisen. Sie dürfen sich hier aufhalten und in Österreich mit der Niederlassungs- u. Dienstleistungsfreiheit arbeiten. Nach dem jetzt gültigen EU-Recht steht jedem Bürger der EU/EWR das Recht zu, vorübergehend selbst oder durch seine Mitarbeiter auch in einem anderen Mitgliedsstaat Dienstleistungstätigkeiten auszuüben oder solche Leistungen dort in Anspruch zu nehmen (Dienstleistungsfreiheit). Ebenso dürfen sich Betreuungskräfte aus einem anderen Unionsmitgliedsstaat in Österreich unter bestimmten Voraussetzungen niederlassen (Niederlassungsfreiheit).
6Was können wir tun, wenn die Pflegeperson mit der Pflegebetreuung nicht zufrieden ist?
Sollte das Verhältnis zwischen der Pflegeperson und der Pflegekraft nicht passen, wird zum ehest möglichen Termin eine Ersatz-Pflegeperson angefordert. Sie sollen jedoch beachten, dass sich die Pflegeperson und die zu pflegende Person erst aufeinander gewöhnen müssen. Das wird schon einige Tage dauern.
7Wie viel Freizeit hat die Pflegeperson?
Die Pflegeperson muss laut Vertrag pro Woche 1 Tag (10 Std.) Freizeit gegeben werden oder 2 mal 5 Stunden jede Woche oder pro Tag 2 Stunden, je nach Vereinbarung mit der Betreuungsperson bzw. mit der verantwortlichen Familie.
8Was passiert, wenn die zu betreuende Person im Krankheitsfall ins Krankenhaus eingeliefert wird?
Lt. Vertrag gilt eine 14-tägige Kündigungsfrist d.h. dass der Vertrag von beiden Vertragsteilen unter Einhaltung einer zweiwöchigen Kündigungsfrist zum Ende eines Kalendermonats aufgelöst werden kann.
Es liegt im Ermessen der Pflegefamilie ob die Pflegebetreuung nach Hause geschickt wird (mit Fahrtkostenübernahme) oder ob die Pflegeperson 1-2 Wochen bleibt. Sollte zwischenzeitlich die Pflegebetreuung einen anderen Arbeitsplatz bekommen, dann kann nicht sicher gestellt werden, dass dieselbe Pflegeperson zu ihnen zurückkehrt.
9Was passiert, wenn die Pflegebetreuung krank wird?
Es ist zulässig, dass der einzelne Personenbetreuer eine gleichwertige Vertretung in diesen Fällen nach Meldung bei der Vermittlungsagentur, organisieren kann, in denen er vorübergehend seinen vertraglichen Pflichten gegenüber der betreuungsbedürftigen Person nicht nachkommen kann, weil er durch Krankheit oder andere vorübergehende Verhinderung dazu nicht in der Lage ist.
10Welche Tätigkeiten dürfen Betreuungspersonen ausüben, lt.§ 159-161 Gew0 1994?
Haushaltsnahe Dienstleistungen, Unterstützung bei der Lebensführung, Grundpflege, Gesellschaftsfunktionen. Medizinische Leistungen dürfen nicht durchgeführt werden, außer vom Arzt direkt übertragene Tätigkeiten. Genaue Informationen finden unter www.sozialministeriumservice.at
11Wie gelangt die Betreuungskraft auf ihren Pflegeplatz?
Die Pflegefamilie muss die Pflegeperson beim nächstgelegenen Hauptbahnhof abholen (je nach Vereinbarung).
12Was muss für die Pflegekraft gratis vorbereitet werden?
Ein eigenes Zimmer (je nach Jahreszeit ausreichend beheizt) mit Fernseher,
(Internet wenn im Haus), Radio und ausreichende Verpflegung im Rahmen des Vertrages. Wobei diese Geräte tagsüber nur in der Freizeit verwendet werden dürfen.
13Wie lange ist die Vertragsdauer?
Der Vertrag hat eine 14tägige Kündigungsfrist, er wurde auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und endet spätestens mit dem Tot der zu pflegenden Person.
14Steht die Pflegeperson zu den kath. Feiertagen wie Ostern und Weihnachten zur Verfügung?
Ist die Betreuungskraft über die Feiertage zur Pflege vor Ort, entsteht ein zusätzliches Honorar. Die Höhe dieses Honorars wird vertraglich vereinbart.